Geförderte Pflege
Die Seniorenresidenz Schloss Liechtenstein hat die vertragliche Bewilligungsgrundlage für geförderte Pflege nach dem niederösterreichischen Sozialhilfegesetz.
Die Seniorenresidenz Schloss Liechtenstein hat die vertragliche Bewilligungsgrundlage für geförderte Pflege nach dem niederösterreichischen Sozialhilfegesetz.
Angeboten werden:
Sofern der Bewohner die gesetzlichen Voraussetzung für die Förderung durch eine dieser Sozialhilfeeinrichtungen erfüllt und die Förderung zugesprochen wird, ist die Pflege (Tagesheimstätte, Übergangspflege sowie Langzeitpflege) für den Bewohner zu den gleichen Bedingen wie in jeder öffentlichen Pflegeeinrichtung in Niederösterreich möglich – rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Über die Voraussetzungen informieren wir Sie sehr gerne vor Ort oder am Telefon unter
+43 (0) 2236 89 29 00 oder per Mail an liechtenstein@wpk.at